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Entsorgung von Tragetaschen (Serviceverpackungen)


Mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV) sind verschiedene Themen zur Entsorgung neu geregelt, präzisiert oder auch verschärft worden. Nachfolgend beschreiben wir, wie sich die neue Gesetzeslage auf unsere Kunden aus Handel und Industrie auswirkt.

Diese Darstellung stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar!

Alle Tragetaschen aus Papier und Kunststoff, die dafür bestimmt sind, im Laden gefüllt zu werden, unterliegen der gebührenpflichtigen Entsorgung.

Zum 1. April 2009 tritt die 5. Novelle der VerpackV in Kraft. Es ist dann nicht mehr möglich, die Rücknahme der Tragetaschen im Ladengeschäft selbst zu übernehmen, sondern Sie müssen sich einem flächendeckenden System wie z. B. Duales System Deutschland, Interseroh, VfW etc. anschließen. Der Einzelhandel, als Erstinverkehrbringer gegenüber dem Endverbraucher, ist für die Vollständigkeitserklärung gem. §10 VerpackV zuständig. Diese Vollständigkeitserklärung ist zwingend gegenüber der IHK abzugeben, wenn Sie mehr als 30t Kunststoff- oder 50t Papierverpackungen in Verkehr bringen. Dieses trifft in der Regel bei Einzelhandelsgeschäften, die kein Filialbetrieb sind, nicht zu. Bei Unterschreitung dieser Mengen kann die Behörde, auf schriftliche Anforderung, eine Vollständigkeitserklärung von Ihnen verlangen.

Die bisherigen „Selbstentsorger-Lösungen“, die auch wir Ihnen angeboten haben, sind nicht mehr möglich. Bei einer Abrechnung über uns werden die Gebühren an ein Entsorgungsunternehmen Ihrer Wahl (Duales System Deutschland, Interseroh, VfW etc.) abgeführt. Zur Zeit erhalten wir Angebote zu den neuen "Branchenlösungen" und stellen mit Bedauern fest, dass sich die Kosten der Entsorgung für Polyehtylen um 80-100% verteuern. Für Papier wird es vermutlich eine Steigerung um 20-30% geben Für die Bearbeitung und Testatgebühr verlangen wir € 25,00 zzgl. MwSt. pro Auftrag.

Der „Grüne Punkt“ (Duales System Deutschland) oder andere Entsorgungszeichen können in der Bodenfalte eingedruckt werden, jedoch ist dies nicht verpflichtend.

Unsere Meinung:
Zur Zeit gibt es keine Informationen seitens der Entsorgungsunternehmen, welche höhere Dienstleistung diese Preissteigerung rechtfertigen würde. Auch bislang haben Ihre Kunden die Tragetasche zum Schluss als Mülltüte in den Abfall geworfen und dort dem Kreislauf übergeben. Die neuen Branchenlösungen ändern daran nichts. Mit Besorgnis haben wir daher unter anderem auch das Bundeskartellamt eingeschaltet, da aus einem bislang deutlichen Wettbewerb der Entsorger ein überraschend identisches Preisniveau sich gebildet hat. Zudem wird nur ein geringer Teil des gesammelten Polyethylens wieder dem Rohstoffkreislauf rückgeführt. Es ist vielmehr so, dass die Entsorgungsunternehmen die Rohstoffe an Müllverbrennungsanlagen mit hohem Gewinn verkaufen. Für Privatpersonen im Bereich einer Müllverbrennungsanlage also eine klare Doppelzahlung: Einmal hohe Abfallgebühren und dann auch noch Gebühren für die Entsorgung.

Nachfolgend erhalten Sie einige Adressen, die eine flächendeckende Entsorgung gemäß der 5. Novelle der Verpackungsverordnung* anbieten:

Der „Grüne Punkt“ Duale System Deutschland GmbH
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln-Porz-Eil
Telefon: 0 22 03/9 37-0
Telefax: 0 22 03/9 37-1 90
www.gruener-punkt.de  

Landbell AG für Rückhol-Systeme
Rheinstraße 4K – 4L
55116 Mainz
Telefon: 06131-235652-0
Telefax: 06131-235652-10
www.landbell.de  

Interseroh SE
Stollwerkstr. 9a
51149 Köln
Telefon: 02203-9147-0
Telefax: 02203- 9147-1394
www.interseroh.de  

Remondis AG & Co. KG
Brunnenstr. 138
44536 Lünen
Telefon: 02306-106-0
Telefax: 02306-106-100
http://www.remondis.de  

VfW GmbH
Max-Planck-Str. 42
50858 Köln
Telefon: 02234-9587-0
Telefax: 02234-9587-200
www.vfw-gmbh.eu

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