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SCHNELLSUCHE PRODUKTAUSWAHL Prospekte zum Download 16.08.2012
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AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen der Otto Zill & Co. GmbH
Otto Zill & Co. GmbH Am Mittelfelde 29 Matthias Werr und Stephanie Quentin, Geschäftsführer Handelsregister: 9493/Hannover Telefon: 0511/871023 Telefax: 0511/861739 eMail: info@zill.de www: www.zill.de Umsatzsteuer-ID: DE 115 682 859
1. Geltungsbereich Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden mündlichen oder telefonischen Zusagen oder sonstigen Abreden sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Besteller die bestellte Ware zugesandt wird. Wir behalten uns vor, nach Bonität des Kunden Anzahlung, Vorkasse oder Nachnahmesendung zu verlangen.
3. Preise Die Preise verstehen sich netto ab Werk, zzgl. Transportversicherung, Versandkosten und den zu Selbstkosten berechneten Verpackungskosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer (Inland). Bei einem Warenwert unter 30,– € wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,– € erhoben. 4. Lieferung Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. Lieferzeitangaben des Bestellers sind unverbindlich. Bei schriftlich vereinbarten Lieferfristen berechtigen Lieferzeitüberschreitungen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzforderungen, sofern es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann handelt. Das Verstreichen von Lieferfristen befreit den Besteller nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach fruchtlosem Ablauf der Frist ablehne. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Ereignisse höherer Gewalt sowie die Lieferunfähigkeit unserer Vorlieferanten berechtigen beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich des betroffenen Lieferumfangs. Sonstige Ansprüche, auch bei vereinbarten Fix-Lieferterminen, und insbesondere Schadensersatzansprüche bestehen nicht. 5. Versand Der Versand erfolgt unfrei ab Werk. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. 6. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Ware mit 2% Skonto, innerhalb 21 Tagen netto. Rechnungsbeträge unter 30,– € sind zahlbar sofort netto ohne Skontoabzug. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist der Zahlungseingang auf einem unserer Konten unter Angabe des Auftraggebers und der Kundennummer. Zahlungseingänge, die aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht zuzuordnen sind, gelten als nicht geleistet. Bei Überschreiten des Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, ohne Verpflichtung zum Schadenersatz von den Verpflichtungen zurückzutreten oder nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheiten für ausstehende Lieferungen zu verlangen, weiterhin sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort zu stellen. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – bei Scheckzahlung bis zur Einlösung – unser Eigentum. Im Rechtsverkehr mit Kaufleuten bleiben die Waren unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Nichtkaufleuten bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Die aus einem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Auf unsere Aufforderung hin wird der Besteller die Abtretung offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unsere Eigentumsrechte hinweisen und unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers –insbesondere Zahlungsverzug– sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In diesem Falle kann nicht eingewendet werden, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Gewerbes diene. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag oder Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt. Gegenüber Nichtkaufleuten sind wir zur Zurücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. 8. Mängelrügen Offensichtliche Mängel können nur unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht werden. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Für Kaufleute gilt der §377HGB. Bei nachgewiesener und durch uns anerkannter fehlerhafter Lieferung leisten wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware Ersatz oder bessern nach. Beanstandete Lieferungen dürfen nicht in Benutzung genommen werden, andernfalls entfällt der Anspruch auf Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt worden ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers hinsichtlich der Kaufpreiszahlung besteht nicht. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese aus von uns zu vertretenden Gründen über eine angemessene Frist hinaus, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sowie Folgeschäden, sind ausgeschlossen. 9. Warenrücksendungen Warenrücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns angenommen.
9.1 Warenrücksendungen für Kaufleute Warenrücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns angenommen. Waren werden, ohne Anerkenntnis unserer rechtlichen Verpflichtung, nur bei triftigen Grund innerhalb von 10 Tagen ab Kauf gegen Vorlage der Original-Rechnung zurückgenommen. Unsere Mängelhaftung bleibt davon unberührt. In Betracht kommen Waren in ordnungsgemäßen, verkaufsfähigen Zustand, bei denen es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen oder Konfektionierungen aus unserem Angebot handelt. Die Rücksendung hat auf Kosten des Bestellers zu erfolgen. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe des Warenwertes, abzüglich einer 20% igen Wiedereinlagerungsgebühr vom Warenwert. Die Gutschrift wird nicht ausbezahlt, sondern mit zukünftigen Einkäufen verrechnet. 9.2 für „Nichtkaufleute" Der Besteller ist an die Bestellung nicht gebunden, wenn er binnen einer Frist von 10. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand (einschließlich Scheckklagen) sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Hannover, soweit der Besteller zu den Kaufleuten zählt oder juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers unbekannt ist. 11. Schlussbestimmungen Sollte eine oder mehrere Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten des Bestellers, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, nur im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten und speichern. Achtung! Zur Beachtung von Transportschäden
Unsere Waren werden von uns sorgfältig und ordnungsgemäß verpackt und an das zuständige Transportunternehmen übergeben. Damit haben wir unseren Teil dazu beigetragen, dass die Ware in einwandfreiem Zustand in Ihren Besitz gelangt. Da aber die Möglichkeit von Transportschäden nicht ausgeschlossen werden kann, das Transportrisiko jedoch beim Empfänger liegt, geben wir Ihnen für den Schadenfall in Ihrem Interesse folgende Hinweise: a) Begutachten und prüfen Sie grundsätzlich die angelieferte Ware und packen Sie diese im Beisein des Anlieferes aus. Nach Unterzeichnung des Ablieferungsnachweises liegt das volle Risiko beim Empfänger der Ware. Später reklamierte Transportschäden werden von den Transportunternehmen nicht mehr anerkannt.
b) Bei äußerlich erkennbaren Schäden an den Sendungen sind diese durch den Ablieferer der Sendung (Bahn, Post, Paketdienst, Spediteur usw.) sofort auf dem Ablieferungsnachweis durch Tatbestandsaufnahme oder in sonst geeigneter Weise zu bescheinigen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet!
c) Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängel oder Gewichtsminderungen, die sich erst beim Auspacken ergeben, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Der dann ersichtliche Schaden ist wie unter a) sofort auf dem Ablieferungsnachweis durch Tatbestandsaufnahme oder in sonst geeigneter Weise zu dokumentieren. Weiter ist die Firma Zill unverzüglich von diesem Vorfall zu unterrichten. In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden. |
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